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Schulische Tagesbetreuung - Elterninformation Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
09.06.2010

Schulische Tagesbetreuung     -    Elterninformation  

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Allgemein bildende Pflichtschulen (= Volksschulen, Neue Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen) können als ganztägige Schulform geführt werden, wenn zusätzlich zum Unterrichtsteil ein Betreuungsteil bis 16.00 Uhr für die Schüler/innen angeboten wird und sich mindestens 15 Schüler/innen dafür anmelden. Für diesen Betreuungsteil ist eine Anmeldung erforderlich.

Die "Schulische Tagesbetreuung" wird nur an Schultagen angeboten!

 

Der Betreuungsteil besteht aus drei Bereichen:

a) Gegenstandsbezogene Lernzeit: zur Festigung, Förderung und Sicherung des vermittelten Lehrstoffs. Umfasst auch schriftliche Aufträge und Arbeiten. Die Betreuung erfolgt durch Lehrer/innen und Schulassistentinnen.

b) Individuelle Lernzeit: zur Erledigung der Hausübungen, zur Wiederholung und Aneignung des Lehrstoffes sowie zur Vorbereitung auf Prüfungen, Tests, Schularbeiten, Referate, u. a. 

c) Freizeit: mit freiem Spielen und verschiedenen Angeboten (z.B. Sport, Musik, Werken und Basteln, Ausgänge und Ausflüge …)

      In den individuellen Lern- und Freizeitstunden werden die Schülerinnen und Schüler durch qualifiziertes Personal betreut.

Die schulische Tagesbetreuung wird in getrennter  Abfolge eingerichtet werden:
Die angemeldeten Schüler/innen haben nach dem Vormittagsunterricht die Möglichkeit ein Mittagessen(4,00 €) einzunehmen. Die Tagesbetreuungsgruppen können klassen-, schulstufen- und schulübergreifend gebildet werden. Die schulische Tagesbetreuung ist keine Einzelnachhilfe.            Sie können Ihr Kind für die gesamte Woche von Montag bis Donnerstag anmelden, es ist aber auch eine tageweise Anmeldung (zu Schulbeginn) möglich.

Kosten: 1 Tag pro Woche:  monatlich 25€,    2 Tage pro Woche: monatlich 45€

             3 Tage pro Woche: monatlich 65€,    4 Tage pro Woche: monatlich 80€

Anmeldung/Abmeldung: Die Teilnahme ist freiwillig, die Anmeldung gilt nur für das betreffende Unterrichtsjahr. Nach erfolgter Anmeldung besteht Teilnahmepflicht. Bei der getrennten Abfolge ist eine vorzeitige Abmeldung zu Ende eines Semesters möglich. Wenn vertretbare Gründe vorliegen (Musikunterricht, Sportausübung) kann die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Betreuungsteil erteilt werden. Bei Disziplinproblemen wird der Schüler/ die Schülerin von der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen.

Nähere Informationen in der Direktion 07244/8872-21

Ob eine schulische Tagesbetreuung tatsächlich stattfindet, entscheidet letztendlich der Schulerhalter.

Link zum Informationsblatt der Nachmittagsbetreuung

Hier finden sie weitere Schnappschüsse der schulischen Nachmittagsbetreuung GTS!

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Letzte Aktualisierung ( 16.02.2017 )
 
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